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Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle – StandAG

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1(Fundstelle:
2BGBl. I 2017, 1095)


Die Gasbildung soll unter Endlagerbedingungen möglichst gering sein.
3Indikator hierfür ist das Wasserangebot im Einlagerungsbereich nach der unten stehenden Tabelle.


Bewertungsrelevante
Eigenschaft des Kriteriums
Bewertungsgröße beziehungsweise
Indikator des Kriteriums
Wertungsgruppe
günstig bedingt günstig weniger günstig
Gasbildung Wasserangebot im
Einlagerungsbereich
trocken feucht und dicht
(Gebirgsdurchlässigkeit
< 10–11 m/s)
feucht
Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 22.3.2023 I Nr. 88
Ersetzt V 751-17 v. 23.7.2013 I 2553 (StandAG)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25